Die Prüfung wurde nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.Für versteckte Mängel, die bei der erforderlichen Sorgfalt nicht zu erkennen sind, wird eine Haftung ausgeschlossen!Der Betreiber hat die Mängelbeseitigung umgehend zu veranlassen. Ausführung darf nur durch ein Fachunternehmen erfolgen!